Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters verschaffen!
Mit den Informationen der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft wird die Solvenz potentieller Mietvertragspartner online geprüft.
Ob eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren, Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung oder Zwangsvollstreckung - die Online-Mieter-Bonitätsauskunft deckt auf, ob Ihr potentieller Mieter seine Zahlungsverpflichtungen regelmäßig erfüllt.
Einzelpreis | 16,95 EUR* |
* (inkl. der gesetzl. MwSt.)
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Vorteil SCHUFA
Geprüfte Identität des Mietinteressenten
Der umfassende Datenbestand ermöglicht eine integrierte Identitätsprüfung des potentiellen Mieters durch die SCHUFA. Eine Leistung, die Sie bei anderen Auskunfteien, deren Datenbasis überwiegend auf Negativinformationen beruht, nicht erwarten können. Wird ein Mietinteressent im Datenbestand nicht gefunden, kann dies ein Indiz für die Vorgabe einer falschen Identität sein. In diesem Fall sollten Sie den Interessenten darauf ansprechen.Voraussetzung für den Bezug
Berechtigtes Interesse?
Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.
- Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt.
- Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen.
- Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA-Hinweises nebst ergänzender SCHUFA-Information durch den Mietinteressenten.
- In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden.
- Es ist daher notwendig, dass Sie den vom Mietinteressenten zur Kenntnis genommenen SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information 12 Monate aufbewahren.
Bei sogenannten Einmannbetrieben (z.B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).